



Nach drei Abmahnungen
kann man jeden Mitarbeiter
kündigen.
Das ist Quatsch. Nur wenn Kündigungsgründe vorliegen, die mit dem Verhalten des Mitarbeiters zu tun haben, ist eine Abmahnung vor einer Kündigung notwendig. Und dann kann im Prinzip auch eine einzige Abmahnung reichen. Das hängt jedoch vom Einzelfall ab. Je nach Schwere des Verstoßes, Betriebszugehörigkeit, u.ä. können auch mehrere Abmahnungen erforderlich sein, damit die Kündigung auch vor Gericht „hält“.
Bei besonders schweren Verstößen kann auch ohne vorherige Abmahnung und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden (z.B.: Diebstahl, sexuelle Belästigung). Es handelt sich dann um eine sogenannte fristlose oder außerordentliche Kündigung. Im Zweifel ist es am besten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Ein Arbeitsverhältnis ist nur mit
schriftlichem Arbeitsvertrag
gültig.

Eigentlich lustig: eine Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und wirksam werden. Arbeitsverträge jedoch, können nach dem BGB grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden. Das bedeutet also auch mündlich. Noch lustiger ist, dass wenn ein befristeter Vertrag mündlich abgesprochen wird, der Vertrag zwar gültig ist, aber die Befristung nicht. Also Diktiergerät in die Tasche und alles nur noch mündlich verabreden.
text: lukas bruns
grafik: désirée keller
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